Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. September 2026
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Welmorais (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Umzugsdienstleistungen, Verpackungsleistungen und damit verbundene Tätigkeiten geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung erfolgen. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
B. Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Standardmäßig umfasst der Umzugsservice das Tragen, Verladen, Transportieren und Abladen von Umzugsgut. Verpackungsleistungen, Möbelmontage und -demontage sowie die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind gesondert zu vereinbaren und werden im Angebot ausgewiesen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit eigenem, festangestelltem Personal und eigenem Fahrzeug. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
C. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben über besonders schwere, sperrige oder empfindliche Gegenstände, über Zugangsbeschränkungen an der Abholungs- oder Lieferadresse sowie über Parkverbotszonen oder besondere Genehmigungserfordernisse.
Gegenstände, die aufgrund ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder ihres Zustands eine Gefährdung darstellen könnten (etwa gefährliche Stoffe, Waffen, verderbliche Lebensmittel oder lebende Tiere), sind vom Transport ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für alle Schäden verantwortlich, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen.
D. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern der tatsächliche Aufwand aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erheblich von der Kalkulation abweicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz in Rechnung zu stellen. Er wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren.
Die Rechnung ist nach Abschluss der Leistungen fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zulässig. Barzahlung sowie Überweisung sind als Zahlungsmittel möglich.
E. Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Umzugsgut, die durch nachgewiesenes Verschulden seiner Mitarbeiter entstanden sind. Die Haftung ist auf den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens begrenzt. Für Schäden an besonders wertvollen Gegenständen (Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck, elektronische Geräte mit besonderem Wert) haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese Gegenstände im Angebot ausdrücklich aufgeführt und besondere Schutzmaßnahmen vereinbart wurden.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Schäden an der Bausubstanz (Wände, Böden, Türrahmen) haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs, schriftlich anzuzeigen.
F. Stornierung und Rücktritt
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von bis zu 30 Prozent des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung stellen, um bereits entstandene Planungskosten abzudecken. Bei höherer Gewalt (z. B. schwere Erkrankung, Naturkatastrophe) kann von dieser Regelung im Einzelfall abgewichen werden.
G. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Duisburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
H. Salvatorische Klausel und Änderungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.